Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, gibt es für Sie einige gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit beachten. Das Arbeitsgesetz (ArbZG) regelt dabei zum Schutz von Arbeitnehmern auch die Pausen während der Arbeitszeit:
§ 4 ArbZG Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Pausenzeit in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minutzen aufzuteilen.
Hinweis: Arbeiten Ihre Mitarbeiter weniger als 6 Stunden, so besteht für Sie grundsätzlich keine Verpflichtung zur Gewährung einer Pause.
So stellen Sie diese gesetzlichen Vorgaben mit Papershift sicher:
Automatische Pausen definieren
1. Klicken Sie auf das Schraubenzieher-Symbol > Einstellungen > Reiter "Zeiterfassung".
2. Definieren Sie die oben genannten Vorgaben im Abschnitt "Pausen".
3. Bestätigen Sie jeweils durch einen Klick auf "Speichern".