Es gibt zwei verschiedene Varianten
Da das Gesetz unterschiedlich ausgelegt werden kann gibt es 2 Varianten. In beiden Fällen wird ein Schnitt aus Werten gebildet, die bis zu maximal 13 Wochen zurückliegen. Diesen "13-Wochenschnitt" sieht man dann als Vorschlag zur Verrechnung der Stunden in einem Abwesenheitsantrag:
Variante 1 Arbeitstage nach Sollstunden
Formel: Summe der Iststunden (frühestens ab Abrechnungsbeginn bis zum Tag vor der Abwesenheit) /
Anzahl der Soll-Arbeitstage (frühestens ab Abrechnungsbeginn bis zum Tag vor der Abwesenheit)
Papershift rechnet also alle geleiteten Stunden der letzten 13 Wochen vor der Abwesenheit zusammen. Dann rechnet es alle Tage zusammen, die der Mitarbeiter hätte arbeiten sollen (Tage mit Sollstunden). Diese Werte werden dann durch einander geteilt.
Variante 2 Arbeitstage nach Zeiterfassungen
Formel: Summe der Iststunden (seit Abrechnungsbeginn bis zum Tag vor der Abwesenheit) /
Anzahl der Ist-Arbeitstage (seit Abrechnungsbeginn bis zum Tag vor der Abwesenheit)
Papershift rechnet also alle geleisteten Stunden der letzten 13 Wochen vor der Abwesenheit zusammen. Dann werden alle Tage zusammen gerechnet, an denen der Mitarbeiter gearbeitet hat (Tage mit Zeiterfassungen). Diese Werte werden dann miteinander geteilt.
...Hier geht es weiter zu den Beispielen